Regenwasserbeseitigung
Allgemeine Informationen
Die zunehmende Versiegelung führt zu einer Verschärfung des Abflussverhaltens von Niederschlägen. Hochwasser und Überflutungen sind oftmals die Folge. Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Reduzierung des Regenwasserabflusses ist daher die breitflächige Versickerung. Sie stabilisiert den Wasserhaushalt und hat positive Auswirkungen für das Klima, den Boden, sowie die Pflanzen- und Tierwelt. Daher hat der Bau von Versickerungsanlagen grundsätzlich Vorrang vor einen Anschluss an den Regenwasserkanal.
Die Untergrundverhältnisse im Stadtgebiet Achim sind jedoch sehr inhomogen und teilweise für eine Versickerung nicht geeignet (besonders in Uesen und Baden). Pauschale Aussagen über die Versickerungsmöglichkeiten sind daher nicht möglich und eine eigene Überprüfung der Boden- und auch Platzverhältnisse wird erforderlich.
Die Versickerung (Einleiten von Regenwasser in das Grundwasser) stellt eine Gewässerbenutzung dar, dafür ist nach dem Niedersächsischen Wassergesetz bei der Unteren Wasserbehörde, hier Landkreis Verden, eine Erlaubnis zu beantragen.
Wenn das Regenwasser auf Dach- oder Wegeflächen ausschließlich von Wohngrundstücken anfällt und auf dem Grundstück versickert werden soll, ist eine Erlaubnis nicht erforderlich. Für die Einleitung des auf Hofflächen anfallenden Regenwassers gilt das jedoch nur, soweit die Versickerung über die belebte Bodenzone erfolgt.
Für die Regenwasserbeseitigung stehen ca. 105 km Kanalnetz, davon 103 km Freigefälleleitung und 2 km Druckrohrleitung, 34 Regenrückhaltebecken davon 13 mit Pumpwerken und 3 unterirdisch, 24 Sand- und Schlammfänge sowie Leichtstoffabscheider stehen dem Kanalnetz zur Verfügung.
In der Stadt Achim wurde die Kanalisation als Trennsystem (Schmutz- und Regenwasserkanal) errichtet. Das Schmutzwasser wird zur Kläranlage Achim abgeleitet und dort in mehreren Reinigungsstufen aufbereitet. Das gereinigte Abwasser wird anschließend in die sogenannte Vorflut, die „Weser", eingeleitet.
Neuerdings installieren wir dort wo ein besonderer Schutz des Grundwassers es erfordert auch Retentionsbodenfilter (RBF). Das geschieht wenn das gesammelte Regenwasser in ein Trinkwasserschutzgebiet abgeleitet wird.
RBF sind als verfahrenstechnische Einheit obligatorisch zweistufige Konstruktionen aus einem offenen Rückhaltebecken zur Leichtstoffabscheidung und Partikel-Sedimentation (Fangbecken) kombiniert mit einem nachgeschalteten schilfbewachsenen und sohlgedichteten Bodenfilter. RBF reinigen infiltrierendes Wasser während der Passage durch den belebten und stark sorbierenden Oberboden in den Untergrund. Das gereinigte Wasser wird von einer Drainage gesammelt und kann über ein Ablaufbauwerk in ein Gewässer eingeleitet werden.
Organisationseinheiten
Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung | |
Obernstraße 38 28832 Achim Telefon: 04202 9160-555 Telefax: 04202 9160-299 E-Mail: stadtentwaesserung@stadt.achim.de | Nur nach vorheriger Terminabsprache: Mo., Mi., Fr. 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 bis 18.00 Uhr |
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