Störungsdienst Kanalnetze bis Hausanschluss (Kontrollschacht)
Der Kanal ist verstopft! Und nun?
Telefon: 04202 2934 |
Außerhalb der Dienstzeiten werden alle Anrufe weitergeleitet!
Bitte teilen Sie dem Störungsdienst folgende Angaben mit:
- Name, Vorname, Telefonnummer
- Ort der Verstopfung
- Art der Verstopfung / Störung
- Dringlichkeit
- Ortsbeschreibung des Revisionsschachtes
- Zugänglichkeit des Revisionsschachtes
Bei wem liegt die Zuständigkeit?
Um diese Frage beantworten zu können, muss als erstes die Schadensstelle oder die Verstopfung lokalisiert werden.
Befindet sie sich im öffentlichen Bereich, obliegt die Beseitigung dem Eigenbetrieb der Stadt Achim. Sollte sie sich jedoch auf dem Privatgrundstück befinden, so ist der Grundstückseigentümer/Vermieter zuständig.
Ein Blick in den Übergabeschacht:
- Ist kein Rückstau im Übergabeschacht erkennbar, liegt die Ursache meistens im Bereich der privaten Grundleitung; Anruf bei einem Fachbetrieb zur Beseitigung der Ursache (z. B. der Verstopfung),
- Ist dieser mit Abwasser gefüllt, liegt die Ursache meistens in der Anschlussleitung; Anruf beim Eigenbetrieb der Stadt Achim.
Auf keinen Fall ist ein privater Einsatz im öffentlichen Kanalnetz erlaubt.
Ist nur im Spülvorgang (Einsatz des städtischen Spülfahrzeugs) die Verursachung zu klären, so besteht bei der Feststellung, dass die Verursachung im privaten Hausanschlusskanal liegt, für die geleistete Reinigung eine Kostenübernahmepflicht (Spülwagenkosten) gegenüber der Stadt.
Der Einsatz auf Privatgrundstücken erfolgt seitens der Stadt nur an frei zugänglichen Revisionsschächten.
Es sollte daher schon im Vorfeld darauf geachtet werden, dass der Schmutzwasserübergabeschacht jederzeit zugänglich ist und nicht erst bei einem Schadensfall geortet und freigelegt werden muss.
Organisationseinheiten
Betrieb Kläranlage und Kanalnetz | |
Am See 2 28832 Achim Telefon: 04202 2934 Telefax: 04202 2944 E-Mail: ka-achim@stadt.achim.de |
weiterlesen