Gartenbewässerung - Reduzierung der Schmutzwassergebühr durch Abzugszähler
Abzugszähler deren Eichgültigkeit abgelaufen ist, können nicht mehr für die Reduzierung der Schmutzwassergebühr berücksichtigt werden. Soll weiterhin die Möglichkeit des Abzugs genutzt werden, so ist ein Austausch durch einen Zähler mit gültiger Eichung sowie eine erneute schriftliche Anmeldung erforderlich.
Der/die Grundstückseigentümer/in ist ausschließlich eigenständig für den Austausch und den Einbau des Abzugszählers verantwortlich.
Weitere Auskünfte über die Möglichkeit der Gartenbewässerung mit Trinkwasser und über die Reduzierung der Schmutzwassergebühr mittels eines Abzugszählers erteilt der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Achim gerne.
Durch die Möglichkeit der Einsparung von Schmutzwassergebühren sollte nicht vergessen werden:
Regenwasser für den Garten - Trinkwasser für den Menschen