Die Entsorgung der Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen und die Abfuhr des Abwassers aus abflusslosen Sammelgruben (aus den durch Satzung geregelten Gebieten) wird durch den Eigenbetrieb Abwasser organisiert.
Entleerungen in Eigenregie sind nicht zulässig.
Auf Anfrage wird der festgelegte Entsorger durch die Stadt benachrichtigt. Der Entsorger schickt eine Karte mit Terminvorschlag oder vereinbart in eiligen Fällen telefonisch einen Abfuhrtermin.
Die Abrechnung erfolgt zu festgesetzten Gebühren über den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Achim.
Änderungen an den Anlagen sind über die Stadt Achim, Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung an den Landkreis zu stellen.